SiGeKo

Nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) sind Bauherren dazu verpflichtet, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen. Der SiGe-Koordinator übernimmt Aufgaben während der Planung und Ausführung, er legt die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fest, koordiniert diese und überprüft ihre Einhaltung. Dadurch kann der hohen Zahl an Unfällen und sonstigen Gesundheitsgefahren auf der Baustelle entgegengewirkt werden. Die genannten Koordinationsaufgaben kann der Bauherr entweder selbst wahrnehmen oder bestellt einen geeigneten Koordinator für die Durchführung dieser Aufgaben.